Ab dem 01. Januar 2018 müssen alle am Flugfunk teilnehmenden Flugfunkstationen in der Lage sein, das neue 8,33-kHz-Flugfunkband zu rasten. Die schrittweise Umstellung der Bodenfunkfrequenzen auf das neue Band muss spätestens bis zum 31. Dezember 2018 abgeschlossen sein. Viele Vereine haben bereits Ausrüstung beschafft und die neue Frequenz beantragt. Einigen wurde diese schon zugeteilt.
Vor den Feiertagen haben wir nun auch eine Bestätigung der BNetzA bekommen – unsere neue Frequenz lautet: 127,540.
Laut DFS werden die Frequenzzuteilungen in der ICAO-Karte 1:500 000 zum 29. März 2018 veröffentlicht und erscheinen auch bereits in den aktuellen AIP VFR–Sichtflugkarten.
Details zur Umstellung auch beim DAeC.
Von der Umstellung sind grundsätzlich alle Frequenzen im Flugfunkband betroffen, auch die INFO-Frequenzen an Verkehrslandeplätzen, Sonderladeplätzen, UL-Geländen, Hubschrauberlandeplätzen und Segelfluggeländen. Betroffen sind zudem alle weiteren Bodenfunkfrequenzen, die im Flugfunkband zugeteilt sind, wie die Verfolger- und Rückholerfrequenzen oder spezielle Frequenzen an Startstellen, soweit diese im Flugfunkband zugeteilt wurden.